In seiner Sitzung vom 11.11.2025 hat der Marktgemeinderat den Feststellungsbeschluss vom 05.08.2025 aufgehoben und die Wiederholung der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich des Bebauu
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